
Kleine Kinder sollten keine Rohmilch trinken, rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Gerade in der Ferienzeit werden bei Kindern vermehrt Erkrankungen festgestellt, die durch Rohmilch hervorgerufen wurden. Kein Wunder, denn in der Sommerzeit sind Bauernhöfe beliebte Ausflugsziele. Dem BfR würden immer wieder Krankheitsausbrüche gemeldet, die durch den Verzehr von Rohmilch während solcher Ausflüge ausgelöst würden, ließ das Bundesinstitut jetzt wissen.
Rohmilch kann Krankheitserreger wie EHEC-Bakterien oder Campylobacter enthalten. Sie lösen Infektionen aus, die insbesondere bei Kindern zu schweren Durchfall-Erkrankungen und in Einzelfällen auch zu Nierenschäden führen können. Milch sei zwar ein hochwertiges Lebensmittel mit vielen Nährstoffen, die Kindern zum Wachstum brauchen, so Professor Andreas Hensel, Präsident des BfR. Rohmilch sollte jedoch unbedingt vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden, damit Kinder nicht an einer Lebensmittelinfektion erkranken.
EHEC-Bakterien, eine besondere Form von Coli-Bakterien, finden sich unter anderem im Darm von Rindern, die diese mit dem Kot ausscheiden. Da Milch beim Melken mit Rinderkot in Kontakt kommen kann, lässt sich eine Verunreinigung nicht ausschließen. Campylobacter sind Bakterien, die in der Natur weit verbreitet sind und ebenfalls im Darm von Wild-, Haus- und Nutztieren vorkommen.
Auch Milch, die bei Bauernhofbesuchen direkt an Ort und Stelle verzehrt wird, sollte deshalb wärmebehandelt sein. Vor dem Verzehr von Speisen und Getränken sollten die Kinder außerdem ihre Hände gründlich waschen, weil auch durch den Tierkontakt Infektionserreger übertragen werden können.
Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist in Deutschland die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden Betriebe, die von der zuständigen Behörde die Genehmigung bekommen haben, Rohmilch unter der Bezeichnung Vorzugsmilch abzugeben vorausgesetzt die rechtlichen Anforderungen werden erfüllt. Dazu zählen beispielsweise monatliche mikrobiologische Kontrollen. Ebenso dürfen Milch erzeugende Betriebe Rohmilch ab Hof an Verbraucher abgeben, wenn sie dies den Behörden gemeldet haben. Außerdem muss an der Abgabestelle der deutliche Hinweis Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen angebracht sein.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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Quelle:
AOK - Die Gesundheitskasse.

