
Lebensmittelzusatzstoffe sind Helfer aus uralten Zeiten. Bereits unsere Großmütter nutzten schon Pottasche zum Backen, Karamell zum Bräunen und Rauch zum Konservieren. Das Aromatisieren, Färben oder Konservieren ist also keine Erfindung unserer heutigen Zeit.
Geprüft und als unbedenklich befunden
Zusatzstoffe sind Stoffe oder Stoffgemische, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden. Sie sollen z. B. die Backfähigkeit eines Lebensmittels, seine Farbe, Aroma oder Konsistenz verbessern. Außerdem können sie auch die Haltbarkeit verlängern.
Zusatzstoffe, die Lebensmittelprodukten beigegeben werden, müssen aufwändige Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Tierversuch werden hierfür die gesundheitlich unbedenklichen Höchstmengen ermittelt. Dieser Wert wird – um die Sicherheit zu erhöhen – durch 100 geteilt. So erhält man den so genannten ADI-Wert (Acceptable daily intake). Eine solche Menge darf täglich auch über Jahre hinweg keine Schäden verursachen. Allerdings kann es sein, dass jemand auf einen Stoff allergisch reagiert. Zusatzstoffe sind jedoch nicht, wie oft vermutet, die häufigsten Auslöser für Allergien und pseudoallergische Reaktionen. Dies sind natürliche Lebensmittel wie Kuhmilch, Hühnerei und Nüsse.
E-Nummern
Der besseren Übersicht wegen wurden die verschiedenen Zusatzstoffe – immerhin mehrere Hundert zugelassene Substanzen – mit E-Nummern versehen. Diese Nummern gelten in der gesamten EU. Egal, wo man ein Lebensmittel kauft, das ausgewiesene E 200 beispielsweise steht immer für Sorbinsäure, ob in England oder in Italien. Um die Einordnung des Zusatzstoffes zu erleichtern und für eine bessere Kontrolle werden die einzelnen Zusatzstoffe außerdem in unterschiedliche Klassen unterteilt. Der Klassenname bezeichnet den technologischen Zweck eines Zusatzstoffes. Ein Beispiel: Ascorbinsäure oder Vitamin C (E 300) gehört zu den Zusatzstoff-Klassen: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator und Mehlbehandlungsmittel. Je nach dem für welchen Zweck der Zusatzstoff im Lebensmittel verwendet wird, muss der jeweilige Klassenname angegeben werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Zusatzstoffe müssen immer gekennzeichnet werden, außer sie sind Bestandteil eines alkoholhaltigen Getränks von mehr als 1,2% Vol. Ist die Verpackungsgröße kleiner als 10 Quadratzentimeter, bleibt die Deklarierung ebenfalls außen vor. Wenn der Zusatzstoff nicht mehr aktiv im fertigen Produkt wirkt, muss er auch nicht gekennzeichnet werden. Ebenso sind Aromastoffe von der genauen Kennzeichnung ausgenommen.
Fazit
Der beste Schutz vor zu vielen Zusatzstoffen ist eine ausgewogene Ernährung mit vielen frischen Zutaten. Dann kann man auch mal ohne weiteres zu Fertigprodukten greifen, wenn es schnell gehen soll.
Eine Übersicht zu allen Lebensmittelzusatzstoffen finden Sie unter
http://www.zusatzstoffe-online.de/.
Quelle:
AOK - Die Gesundheitskasse.

